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08.07.2024

Update Ausbildungsfördergesetz Pflege

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) des Kantonsrats Zürich beantragt einstimmig das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zu erlassen für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative im Kanton Zürich. Anbei folgt die Medienmitteilung sowie unten der Gesetzesentwurf.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig (13 zu 0 Stimmen), das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zu erlassen. Damit wird die kantonale Grundlage für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative geschaffen, die von Volk und Ständen im November 2021 angenommen wurde.

Höhere Fachschulen des Kantons Zürich werden mit diesem Gesetz verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse in Pflege HF zu erhöhen. Sie sollen diesen Bildungsgang bekannter machen und die Zahl der Ausbildungsabbrüche vermindern.

Personen, die den Bildungsgang Pflege HF oder einen Bachelorstudiengang in Pflege FH absolvieren, sollen Ausbildungsbeiträge erhalten. Diese individuellen Förderbeiträge erhöhen die Attraktivität der Pflegeausbildungen, indem sie einen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung leisten. Die Ausrichtung der Förderbeiträge wird an möglichst wenige formelle Bedingungen geknüpft und im Rahmen der Stipendiengesetzgebung nicht als Einnahme angerechnet.

Altersgrenze als Selektionskriterium

Der Bund will keine Verteilung nach dem Giesskannenprinzip, überlässt die Wahl des Selektionsmechanismus für die individuelle Beitragsberechtigung aber den Kantonen. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, schlägt der Regierungsrat vor, die Selektion anhand eines Mindestalters vorzunehmen.

Die Kommission will das Mindestalter möglichst tief ansetzen und die Bildungsdirektion geht davon aus, dass der Bund eine Altersgrenze von 21 Jahren als Selektionskriterium akzeptieren würde. Da dies aber noch offen ist, soll das Mindestalter nicht auf Gesetzes- sondern auf Verordnungsstufe festgesetzt werden. Das erlaubt der Bildungsdirektion, flexibel und rasch reagieren zu können.

Eine Kommissionsminderheit (SP) will das Mindestalter auf 20 Jahre festsetzen und im Gesetz verankern. Damit will sie erreichen, dass möglichst viele Studierende von den Förderbeiträgen profitieren können.

Kanton soll Aufwendungen nicht reduzieren können

Die Kosten für die Förderbeiträge werden gemäss Bundesgesetz so verteilt, dass der Bund den Kantonen höchstens die Hälfte der geleisteten Beiträge bis zu einem Maximalbetrag zurückerstattet. Eine grosse Minderheit der Kommission (SP, GLP, Grüne, EVP, AL) will verhindern, dass eine Kürzung der Bundesbeiträge, wie sie ab dem Jahr 2030 vorgesehen 

ist, eine Reduktion der Aufwendungen des Kantons zur Folge haben könnte. Der jährliche Kantonsbeitrag soll während der gesamten Geltungsdauer des Gesetzes mindestens gleich hoch sein wie der Bundesbeitrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Eine Kürzung würde dem Anliegen der Pflegeinitiative nicht ausreichend Rechnung tragen, zumal der Erlass auf acht Jahre befristet ist.

Die Kommissionsmehrheit hingegen möchte mit Blick auf die finanzielle Lage des Kantons die Möglichkeit einer Kürzung der kantonalen Aufwendungen nicht von vornherein ausschliessen.

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