Pflegende Angehörige leisten einen wertvollen Beitrag, damit pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung selbstbestimmt weiterleben können. In einer Zeit des Fachkräftemangels kann unter fachkundiger Anleitung die Angehörigenpflege auch das Gesundheitswesen entlasten.
Gerade wenn Menschen durch die Pflege und Betreuung von Angehörigen ihre Arbeitstätigkeit im angestammten Beruf reduzieren oder aufgeben müssen, ist eine Entschädigung der pflegenden Angehörigen angebracht, um dem wegfallenden Lohn entgegenzuwirken. In welchem Umfang und mit welchen Rahmenbedingungen ist grundsätzlich vom Gesetzgeber zu definieren.
Die von den Gemeinden leistungsbeauftragten Spitex-Organisationen unterstützen und entlasten Angehörige bereits seit vielen Jahren. Rund 20 Mitgliedorganisationen folgen zudem dem gemeinnützigen Modell des Spitex Verbands Kanton Zürich zur Anstellung pflegender Angehöriger als Arbeitnehmende unter Einhaltung des Arbeitsrechts, mit professioneller Begleitung, Sicherstellung der Pflegequalität und Entlastungsmöglichkeiten. Eine Anstellung ist dank überregionaler Kooperation im ganzen Kanton Zürich möglich.
In der aktuellen, auf Gerichtsurteilen basierenden Situation hat sich in den letzten Jahren in zunehmendem Masse ein Wildwuchs an Firmen für pflegende Angehörige entwickelt, die mit einer Spitex-Bewilligung mit Gewinnzielen und hohem Werbeaufwand um pflegende Angehörige buhlen, wobei nur ein kleiner Teil der von den Krankenversicherern und Gemeinden fliessenden Einnahmen bei den pflegenden Angehörigen landen. Vereinzelte, neugegründete Organisationen operieren dabei mit ihren Angeboten bewusst ausserhalb des Arbeitsrechts und der Administrativverträgen mit den Versicherern, welche unter anderem die Pflegequalität und Patientensicherheit sicherstellen sollen.
Die Motion von Jörg Kündig (FDP, Gossau), Ronald Alder (GLP, Ottenbach), Josef Widler (Mitte, Zürich), Sandra Bossert (SVP, Wädenswil), Brigitte Röösli (SP, Illnau-Effretikon), Jeannette Büsser (Grüne, Zürich) verlangt die Anpassung des kantonalen Pflegegesetzes und der Verordnung über die Pflegeversorgung unter anderem um verbindliche Qualitätsstandards für Organisationen, die mit einer Spitex-Bewilligung pflegende Angehörige anstellen, festzulegen und um die Restkostendeckung von den Gemeinden anzupassen, da Bestandteile wie Vorhalteleistungen, Wegkosten, Weiterbildung und Einsatzplanung bei pflegenden Angehörigen vermindert anfallen.
Der Spitex Verband Kanton Zürich unterstützt Bestrebungen zu Gunsten einheitlicher Regelungen, fairer und transparenter Mittelflüsse und der Qualitätssicherung für pflegende Angehörige und den von ihnen gepflegten Personen. Mit ihrem gemeinnützigen Konzept und der Empfehlung, soweit möglich auf die Restkostendeckung zu verzichten, gehen der Spitex Verband Kanton Zürich und seine Mitglieder mit gutem Vorbild voran und setzen die Forderungen des Vorstosses bereits weitgehend um. Die pflegenden Angehörigen werden durch die Anstellung bei einer Mitgliedsorganisation der Spitex Kanton Zürich, lokal unterstützt und entlastet. Interessierte Personen finden hier weitere Informationen.