Der Spitex Verband Kanton Zürich begrüsst die heutige Mitteilung der Gesundheitsdirektion, wonach die kantonale Umsetzung der nationalen Vorgaben überprüft wird. Im Sinne der guten Zusammenarbeit und des konstruktiven Fachaustauschs mit dem Amt für Gesundheit ist die Spitex bestrebt tragfähige Lösungen zu finden, welche die im Gesetz angestrebte Pflegequalität und Patientensicherheit im Fokus haben.
Hintergrund:
Wer in eigener Verantwortung als Pflegefachperson in der Spitex tätig ist, benötigt eine Berufsausübungsbewilligung. Dies gilt beispielsweise für selbständigerwerbende Pflegefachpersonen sowie die Leitung von Spitex-Organisationen und deren Standorten.
Für die Umsetzung des eidgenössischen Gesundheitsberufegesetzes sind die Kantone verantwortlich, welche diese föderalistisch unterschiedlich umsetzen und verschiedene Interpretationen der fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit haben. Der Spitex Verband Kanton Zürich setzte sich für seine Mitglieder und den Mitarbeitenden gegen die ursprünglich geplante Ausweitung der Berufsausübungsbewilligung auf sämtliche in der Spitex angestellte Pflegefachpersonen per 1. Februar 2025 ein. Die Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung ist mit hohem administrativem und zeitlichem Aufwand für die Angestellten verbunden. Daneben fallen auch Kosten an, wobei alleine die Gebühr 800 Franken Kosten pro Person verursacht. Die Kosten – im Kanton Zürich in Millionenhöhe – würden letztlich zu Lasten der Steuer- und Prämienzahlenden gehen, wobei der Spitex Verband Kanton Zürich die angestrebte Verbesserung der Pflegequalität durch flächendeckende Berufsausübungsbewilligungen bezweifelt. Ebenso sah die Spitex die Versorgung der Zürcher Bevölkerung in Gefahr, da die leistungsbeauftragte Spitex auch kurzfristig qualifizierte Pflegefachpersonen bei Personalengpässen temporär anstellen können muss, was durch die Notwendigkeit einer Berufsausübungsbewilligung verhindert würde.
Die Spitex suchte diesbezüglich das Gespräch mit dem Amt für Gesundheit. Gemeinsam mit anderen Verbänden standen wir so in den letzten Monaten im intensiven Kontakt mit der Gesundheitsdirektion, um eine konstruktive, pragmatische Lösung zu finden, die im Sinne des eidgenössischen Gesundheitsberufegesetzes ist, ohne die bürokratischen Hürden und Kosten unnötig zu erhöhen.
Für die Spitex-Organisationen und deren angestellten Pflegefachpersonen bedeutet dies, dass sie vorerst (ausser für die Leitung) ihre Tätigkeiten wie bisher ohne Berufsausübungsbewilligungen ausüben dürfen. Anfang März 2025 wird die Gesundheitsdirektion über das weitere Vorgehen bezüglich der Umsetzung des eidgenössischen Gesundheitsberufegesetzes informieren.
Der Spitex Verband Kanton Zürich dankt bei dieser Gelegenheit der Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli und dem Vorsteher des Amts für Gesundheit, Peter Indra, für die gute Zusammenarbeit.