Der Kanton beteiligt sich ab 1.1.2012 aufgrund der Einführung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) nicht mehr an der Finanzierung der ambulanten Pflege (Spitex/Heime). Die Gesundheitsdirektion legt nur noch die Normdefizite im pflegerischen Bereich fest. Ab 1.1.2022 gelten folgende Normdefizite inkl. MiGeL vor Abzug der Patientenbeiträge für Spitexorganisationen mit Leistungsauftrag der öffentlichen Hand:
Fr. 81.05 pro Leistungsstunde für Abklärung/Beratung
Fr. 85.40 pro Leistungsstunde für Behandlungspflege
Fr. 80.55 pro Leistungsstunde für Grundpflege
Nein. Der bisherige § 18 Pflegegesetz wurde ersatzlos gestrichen. Der Kanton leistet somit ab 2012 für die nichtpflegerischen Spitex-Leistungen keine Beiträge mehr. Daher werden durch die Gesundheitsdirektion für diese Leistungen auch keine Normbeiträge mehr berechnet. Gemäss § 13 Pflegegesetz dürfen die ambulanten Leistungserbringer den KlientInnen insgesamt höchstens die Hälfte des anrechenbaren Aufwands ihrer Organisation für nichtpflegerische Spitex-Leistungen verrechnen.