Die Rekrutierung von Erwachsenen Wiedereinsteiger/-innen gehört zu einer der wichtigen Massnahmen zur Personalsicherung im Gesundheitswesen.
Auch die Spitexorganisationen tun gut daran, diese wichtige Ressource vermehrt zu nutzen. Wir möchten Sie deshalb daran erinnern, dass sich die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich sich an den Kurskosten von Wiedereinsteigerinnen beteiligt, wenn die betreffende Mitarbeitende eine Anstellung in einer Institution des Gesundheitswesens im Kanton Zürich hat. Beachten Sie bitte dazu die folgenden Bedingungen:
- Kurs wird erfolgreich abgeschlossen.
- Teilnehmer/-in ist mindestens sechs Monate nach Kursende in einem kantonalen oder staatbeitragsberechtigten Betrieb im Kanton Zürich angestellt.
- Beschäftigungsgrad von mindestens 50%.
- Bei einer Anstellung von weniger als 50% erfolgt die Übernahme der Kurskosten anteilsmässig.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann der Betrieb ein Gesuch an die Gesundheitsdirektion, Amt für Gesundheit, Abteilung Bewilligungen & Aufsicht, Stampfenbachstrasse 30, 8090 Zürich, einreichen und die Kurskosten des Wiedereinsteigerkurses nachfordern.
Dem schriftlichen Gesuch beizulegen sind folgende Unterlagen:
- Teilnahmebescheinigung des besuchten Kurs Wiedereinstieg in das Berufsfeld Pflege vom SBK Bildungszentrum.
- Zahlungsbeleg der überwiesenen Kurskosten (evtl. auch Kopie der Rechnung).
- Anstellungsbestätigung Ihres Arbeitgebers.
- Name der Person, Anstellungsbestätigung mit Angaben des Beschäftigungsgrades.
- Bestätigung des absolvierten Wiedereinsteigerkurses oder der LTT mit Angaben der Kosten.
- Wenn nicht der Wiedereinsteigerkurs SBK gelten gemacht wird, dann Kopie des vom Betrieb festgelegten Wiedereinstiegs-Massnahmenkatalogs.
Die bestehende Verfügung ist bis 31. Dezember 2023 gültig.
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