Bitte unbedingt beachten:
Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) hat uns mit dem in den Downloads befindendem Schreiben (inkl. Flyer) darauf aufmerksam gemacht, dass sich nicht alle Leistungserbringer an die im Tarifvertrag IV/UV/MV vereinbarte elektronische Rechnungsstellung halten. Sie hat angekündigt, dass ab September 2020 alle nicht konformen Rechnungen abgelehnt werden.
Elektronische Rechnungsstellung an die Invalidenversicherung
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