In Zusammenarbeit mit uns und dem GPV hat die GeKo ein Themen- Papier zur Ausschreibungspflicht der Spitex Leistungen erarbeitet. Gemäss der gemeinsamen Einschätzung von GeKoZH, GPV und Spitex ZH ist eine Ausschreibung in den meisten Fällen nicht notwendig, weil eine der folgenden Ausnahmen zutrifft:
Wir als NPO-Spitex Organisationen mit einem engen Bezug zu den Gemeinden (z.b. Behörden im Vorstand) fallen nach unserer Einschätzung unter diese Ausnahmen. Das heisst wir wären von der Ausschreibungspflicht ausgenommen.
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