Der Spitex Verband Kanton Zürich will als Arbeitgeber attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten, weswegen wir analog des Antrags des Regierungsrats für die Kantonsangestellten, einen Teuerungsausgleich empfehlen. Bei den Löhnen des Kantonspersonals beschliesst der Regierungsrat – auf Antrag der Finanzdirektion – 2025 einen Teuerungsausgleich von 1,1% auszurichten. Dies entspricht dem Landesindex der Konsumentenpreise per Ende September 2024.
Der Spitex Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, in Anlehnung an den Beschluss des Regierungsrates, für 2025 ebenfalls den Teuerungsausgleich von 1,1% auszurichten.
Zudem empfiehlt er die Gewährung von individuellen Lohnerhöhungen bzw. Stufenanstiegen bei sehr guten Qualifikationen. Wir empfehlen unseren Mitgliedern analog dem Kanton Zürich hierfür 0.6% der Lohnsumme einzuplanen.
Allfällige Bonuszahlungen (Einmalzulagen) bei ausserordentlichen Leistungen sind Sache der einzelnen Betriebe. Sie sollten auf einem Lohnreglement basieren oder durch andere Abmachungen geregelt und in einer überdurchschnittlichen Qualifikation begründet sein.
Mitglieder des Spitex Verbandes Kanton Zürich können die “Besoldungsempfehlungen für Angestellte in Spitexorganisationen" – inklusive den Richtpositionsumschreibungen aller Berufsgruppen, den kantonalen Lohntabellen 2025 und den Lohnempfehlungen für Praktikantinnen, Lernende FaGe und AGS – im Mitgliederbereich oder Beekeeper kostenlos herunterladen.
Für die Löhne des administrativ tätigen Personals empfehlen wir den aktuellen „Ratgeber Löhne 2025“ des Kaufmännischen Verbandes Schweiz, siehe https://www.kfmv.ch/angebot/dienstleistungen/ratgeber.
Bezüglich Ferienanspruch empfiehlt der Verband:
Bis und mit dem Kalenderjahr in dem das 20. Altersjahr vollendet wird, sowie den Lernenden 27 Tage; vom Kalenderjahr an, in dem das 21. Altersjahr vollendet wird 25 Tage; vom Kalenderjahr an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird 27 Tage; vom Kalenderjahr an, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird 32 Tage.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.