Bedarfsabklärungen für die ambulante Psychiatriepflege müssen gemäss Art. 7, 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.
Diese müssen über ein anerkanntes Diplom in Pflege und über eine zweijährige praktische Berufserfahrung in der Fachrichtung Psychiatrie verfügen (zu 100% oder entsprechend länger bei einem Teilpensum ab ca. 50%).
Seit dem 1. Juli 2013 ist die Vereinbarung der Befähigung zur Bedarfsabklärung in der Psychiatrie in Kraft. Die vorliegende Vereinbarung regelt das Verfahren und konkretisiert die anerkannten psychiatrischen Arbeitsfelder und die Anforderungen an die nachzuweisende Berufserfahrung.
Informationen zu den Anforderungen und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: Bedarfskommission Psychiatrie
Die Gesuche sind ausschiiesslich per Post an die Geschäftsstelle «Bedarfskommission Psychiatrie» einzureichen:
Geschäftsstelle
Bedarfskommission Psychiatrie
Postfach 651
2502 Biel
Im Weiteren machen wir unsere Mitglieder aufmerksam, dass nach Erhalt der Befähigung zur Abklärung in Psychiatrie durch die Kommission eine K-Nummer bei SASIS beantragt werden muss. Hierzu braucht es eine persönliche GLN-Nummer, diese finden diplomierte Pflegefachpersonen im Nationalen Register über Gesundheitsberufe NAREG.
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