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18.03.2024

Die Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen EFAS

Das Parlament hat in der Wintersession 2023 die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) beschlossen. Demnach soll auch die Spitex ab 2032 nach einheitlichen Grundsätzen finanziert werden. Bis am 18.04.2024 läuft die Referendumsfrist. Sollte ein Referendum zustande kommen folgt eine Volksabstimmung.
Spitex Schweiz informiert die Mitglieder laufend über den Stand der Prozesse. Die Beiträge erscheinen gesammelt auf der Seite EFAS.

Teil 1: Die Geschichte von EFAS

Der Gedanke von EFAS
Hintergrund der EFAS Vorlage war die unterschiedliche Finanzierung von Leistungen im ärztlich-ambulanten und im stationären Bereich. Während in stationären Einrichtungen wie etwa Akutspital, Rehabilitationsklinik, Psychiatrie der Kanton mindestens 55 Prozent an die Finanzierung der Leistungen beisteuert, wird der ärztlich-ambulante Bereich vollumfänglich, also zu 100 Prozent, durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt.

Es liegt auf der Hand, dass mit diesem unterschiedlichen Finanzierungsmechanismus die Interessen der Finanzierer Krankenversicherer und Kantone, ob eine Behandlung ambulant oder stationär durchgeführt wird, nicht gleich liegen. Während die Krankenkassen grössere Vorteile aus stationären Leistungen ziehen, liegt den Kantonen eher daran, dass Leistungen ambulant erbracht werden.

Finanzierungsverschiebungen durch «ambulant vor stationär»
In den vergangenen Jahrzehnten führten die Entwicklungen rund um den Grundsatz «ambulant vor stationär» – auch dank der medizinisch-technischen Entwicklung – zu einer starken Zunahme des ambulanten Sektors. Dies zeigte sich beispielsweise auch im stetigen Ausbau der ambulanten Leistungen in Spitälern, dem Aufbau von ambulanten Behandlungszentren und der Zunahme der Leistungsstunden in der Spitex.
Diese Entwicklung hatte aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung grosse Auswirkungen auf die OKP. Die zunehmende Anzahl ambulanter Leistungen belastete die OKP zu100 Prozent. – Im Gegensatz dazu wurden die Kantone in der (stationären) Finanzierung entlastet, respektive resp. das Kostenwachstum wurde in diesem Bereich gebremst.
Damit führte die Entwicklung zu einer starken Verlagerung der Kosten in den Bereich der durch Kopfprämien finanzierten OKP und zu einer Entlastung der steuerfinanzierten Anteile in der Krankenversicherung.

Ein politischer Vorstoss aus dem Jahr 2008
2008 reichte die damalige Nationalrätin Ruth Humbel eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher ambulante und stationäre Leitungen einheitlich finanziert werden sollten. Es dauerte verhältnismässig lange, bis der Nationalrat im Herbst 2019 in die erste Beratung steigen konnte. Die Gründe sind sicherlich in der Vorbereitung der umfassenden Finanzierungsänderung zu suchen, welche mit der Klärung verschiedenster Fragen verbunden war.

Und die Pflege?
Noch vor der ersten Beratung lancierte die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren (GDK) im Januar 2019 eine zusätzliche Diskussion, indem sie Einbezug der Pflege forderte. Sie hielt dazu fest: «Wenn die Finanzierungsverantwortlichkeiten zwar für stationäre Spitalleistungen und ambulante medizinische Leistungen vereinheitlicht, aber nicht auf Leistungen in Pflegeheim und Spitex ausgedehnt werden, behindert dies die Entwicklung integrierter Versorgungsmodelle über die ganze Versorgungskette hinweg. Mit Blick auf den demografischen Wandel und auf die fortschreitende Entwicklung «ambulant vor stationär» auch in der Pflege, wird der Verzicht auf den Miteinbezug der Pflege zum unnötigen Stolperstein. Auch die zunehmend abgestuften, je nach Pflege- und Unterstützungsbedarf variablen neuen Pflegemodelle würden dadurch gelähmt.»

Auch wenn der Nationalrat in der ersten Behandlung auf diese ultimative Forderung der Kantone nicht einging, mehrten sich die Stimmen auch auf Seiten der Pflegeverbände, dass ein konsequentes Mitdenken der Pflege sinnvoll wäre. Nicht zuletzt auch deswegen, dass damit die Pflege aus ihrer ebenfalls mit Schwierigkeiten behafteten Sonderfinanzierung herauskäme (Kürzung der OKP-Beiträge in der Spitex, Druck auf die Restkostenfinanzierung in verschiedenen Kantonen) und gleichberechtigt in der Finanzierung behandelt würde.

Die Pflegeverbände unterstützen die Integration
Spitex Schweiz, Curaviva, senesuisse und die ASPS engagierten sich aus folgenden Gründen für die Integration der Pflege in EFAS:

  • Beim Entscheid für optimal geeignete Pflegeleistungen steht die betroffene Person im Zentrum und nicht finanzielle Überlegungen.
  • Die Kostenanteile zwischen den Finanzierern sind klar und einheitlich geregelt. Steigende Kosten werden von allen gleichermassen getragen.
  • Grundsätzliche Fehlanreize im Gesundheitswesen aufgrund verschiedener Interessen der Finanzierer und vor dem Hintergrund steigender Pflegekosten werden reduziert.
  • Die integrierte Versorgung an den Schnittstellen wird gefördert, innerhalb der Pflege einerseits und mit anderen Versorgungsbereichen andererseits.
  • Die Leistungserbringung wird dank geringerer administrativer Hürden erleichtert, was im Interesse der pflegebedürftigen Personen ist.

Das Parlament schliesst nach 15 Jahren ab
Wie erwartet, gewichtete der Ständerat, welcher die Kantone repräsentiert, die Interessen der Kantone höher. Er verlangte nach umfangreichen Abklärungen über die Machbarkeit im Dezember 2022 den Einbezug der Pflege in EFAS.
Nach einer langen Behandlungszeit von 15 Jahren verabschiedeten die eidgenössischen Räte im Dezember 2023 die EFAS-Vorlage. Dabei bestätigte das Parlament den Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage.

Lesen Sie im 2. Teil der EFAS-Information mehr zu den Inhalten der EFAS-Vorlage.

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